MOTOR-SPORT-CLUB Marbach e.V.

im ADAC

Trial • Enduro • Touristik

MSC Marbach e.V.

im ADAC

Trial • Enduro • Touristik

Ortsclub im ADAC Logo Ortsclub im ADAC Logo

20. Februar

Anmeldung

ab 18:30 Uhr

Mitglieder­haupt­versammlung 2026

Einladung zur Mitgliederhauptversammlung des MSC Marbach e.V.

Einladung zur Mitgliederhauptversammlung 2026

Der Vorstand des MOTOR-SPORT-CLUB Marbach a.N. e.V. im ADAC (nachfolgend MSC Marbach e.V.) lädt alle Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung herzlich zur Mitgliederhauptversammlung ein.

Datum:Freitag, 20. Februar 2026
Uhrzeit:ab 18:30 Uhr
Ort:Clubheim des MSC Marbach e.V.
Kirchenweinbergstr. 153
71672 Marbach am Neckar

Der Vorstand beantragt die Neufassung der Satzung des Vereins. Weitere Anträge zur Mitgliederhauptversammlung können von jedem ordentlichen Mitglied gestellt werden und müssen gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

Eine schriftliche Einladung wurde am 10. Januar 2026 an alle Mitglieder per Post versendet.

Zur Stärkung gibt es wieder Schnitzel mit Kartoffelsalat und eine vegetarische Alternative.

Der Vorstand bittet um eine vorherige Anmeldung über das Onlineformular.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  3. Feststellung der Stimmliste und Beschlussfähigkeit
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederhauptversammlung
  6. Bericht des geschäftsführenden Vorstands
  7. Bericht des Vorstands über Sport und Betreuung der Sportfahrer
  8. Bericht des Vorstands über touristische und gesellschaftliche Veranstaltungen
  9. Bericht des Vorstands über die Jugendgruppen
  10. Bericht des Vorstands über die Vereinsanlagen und Geräte
  11. Bericht des Vorstands über Finanzen
  12. Bericht der Rechnungsprüfer
  13. Entlastung des Vorstands
  14. Vorstellung und Beratung der Neufassung der Satzung
  15. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung
  16. Beschlussfassung über die unveränderte Höhe der Mitgliedsbeiträge
  17. Wahlen
  18. Voranschlag für das laufende Geschäftsjahr
  19. Sonstige Anträge
  20. Verschiedenes
  21. Schlusswort des Vorstands

Protokoll der letzten Mitgliederhauptversammlung

Betrifft: Tagesordnungspunkt Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederhauptversammlung

Das Protokoll der letzten Mitgliederhauptversammlung steht nachfolgend zum Download bereit und liegt zusätzlich im Clubheim zur Einsicht aus.

Protokoll vom 21.02.2025

Erläuterung zur Neufassung der Satzung

Betrifft: Tagesordnungspunkt Vorstellung und Beratung der Neufassung der Satzung

Der Vorstand beantragt die Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung.

Der Sinn und Zweck einer Vereinssatzung besteht darin, die Grundregeln des Vereinslebens verbindlich festzulegen. Die Satzung ist sozusagen das Grundgesetz eines Vereins. Sie schafft klare Strukturen, sorgt für Rechtssicherheit und dient als Grundlage für die Eintragung ins Vereinsregister sowie zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Eine Satzung sollte nicht nur als notwendiges Übel betrachtet werden, sondern Klarheit über interne Abläufe, Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse schaffen, Schutz vor Konflikten bieten, sowie Transparenz und Verlässlichkeit nach außen gewährleisten. Darüber hinaus ist der MSC Marbach e.V. als Ortsclub im ADAC verpflichtet, seine Satzung gemäß den aktuellen rechtlichen Vorgaben sowie den Bestimmungen des ADAC Württemberg e.V. regelmäßig anzupassen und zu aktualisieren.

Seit der letzten Satzungsfassung im März 2001 haben sich zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen verändert. Daher wurde die Satzung vollständig überarbeitet und neu strukturiert. Die Neufassung enthält zusätzliche Regelungen, um den Mitgliedern wie auch dem Vorstand einen klaren und rechtssicheren Rahmen für das Vereinsleben zu bieten. Die Überarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit dem ADAC Württemberg e.V. sowie der Anwaltskanzlei Lienig und Lienig-Haller. Am 03. Dezember 2025 wurde die Neufassung der Satzung vom ADAC Württemberg e.V. genehmigt; die Prüfung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Ludwigsburg steht noch aus.

Die Neufassung der Satzung steht nachfolgend zum Download bereit und liegt zusätzlich im Clubheim zur Einsicht aus.

Neufassung der Satzung vom 03.12.2025

Die nachfolgende Synopse dient der transparenten Darstellung der im Rahmen der Neufassung der Satzung vorgenommenen Änderungen. Sie stellt die bisherige Satzung den entsprechenden Regelungen der neuen Satzungsfassung gegenüber und ermöglicht so einen unmittelbaren Vergleich zwischen alter und neuer Fassung. Die Synopse hat ausschließlich informativen Charakter. Maßgeblich ist allein der Wortlaut der neu gefassten Satzung in der zur Beschlussfassung vorgelegten Version. Die Gegenüberstellung soll den Mitgliedern die inhaltlichen und strukturellen Änderungen erleichtert nachvollziehbar machen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Beschlussfassung bieten.

Synopse der Satzung vom 03.12.2025

Der Vorstand wird in der Mitgliederhauptversammlung die Änderungen vorstellen. Zur Vorbereitung sind die Mitglieder gebeten, etwaige Fragen oder Hinweise zur Satzungsneufassung möglichst vorab in Textform an den Vorstand zu richten. Selbstverständlich können Anregungen und Einwände auch in der Mitgliederhauptversammlung vorgebracht werden.

Erläuterung zur Höhe der Mitgliedsbeiträge

Betrifft: Tagesordnungspunkt Beschlussfassung über die unveränderte Höhe der Mitgliedsbeiträge

Der Vorstand beantragt die Beschlussfassung über die unveränderte Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung entscheidet die Mitgliederhauptversammlung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Aufgrund der Neufassung der Satzung beantragt der Vorstand die Beschlussfassung über die unveränderte Höhe der Mitgliedsbeiträge.

Aufnahmegebühren

Jährliche Mitgliedsbeiträge

Beitragsfrei und ohne Aufnahmegebühren sind

Marbach am Neckar, am 10. Januar 2026

Der Vorstand des MOTOR-SPORT-CLUB Marbach a.N. e.V. im ADAC