Der Vorstand des MOTOR-SPORT-CLUB Marbach a.N. e.V. im ADAC (nachfolgend MSC Marbach e.V.) lädt alle Mitglieder gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung herzlich zur Mitgliederhauptversammlung ein.
| Datum: | Freitag, 20. Februar 2026 |
| Uhrzeit: | ab 18:30 Uhr |
| Ort: | Clubheim des MSC Marbach e.V. Kirchenweinbergstr. 153 71672 Marbach am Neckar |
Der Vorstand beantragt die Neufassung der Satzung des Vereins. Weitere Anträge zur Mitgliederhauptversammlung können von jedem ordentlichen Mitglied gestellt werden und müssen gemäß § 9 Abs. 5 der Satzung mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Eine schriftliche Einladung wurde am 10. Januar 2026 an alle Mitglieder per Post versendet.
Zur Stärkung gibt es wieder Schnitzel mit Kartoffelsalat und eine vegetarische Alternative.
Der Vorstand bittet um eine vorherige Anmeldung über das Onlineformular.
Betrifft: Tagesordnungspunkt Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederhauptversammlung
Das Protokoll der letzten Mitgliederhauptversammlung steht nachfolgend zum Download bereit und liegt zusätzlich im Clubheim zur Einsicht aus.
Betrifft: Tagesordnungspunkt Vorstellung und Beratung der Neufassung der Satzung
Der Vorstand beantragt die Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung.
Der Sinn und Zweck einer Vereinssatzung besteht darin, die Grundregeln des Vereinslebens verbindlich festzulegen.
Die Satzung ist sozusagen das Grundgesetz
eines Vereins. Sie schafft klare Strukturen, sorgt für Rechtssicherheit
und dient als Grundlage für die Eintragung ins Vereinsregister sowie zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Eine Satzung sollte nicht nur als notwendiges Übel betrachtet werden, sondern Klarheit über interne Abläufe,
Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse schaffen, Schutz vor Konflikten bieten, sowie Transparenz und Verlässlichkeit
nach außen gewährleisten. Darüber hinaus ist der MSC Marbach e.V. als Ortsclub im ADAC verpflichtet, seine Satzung
gemäß den aktuellen rechtlichen Vorgaben sowie den Bestimmungen des ADAC Württemberg e.V. regelmäßig anzupassen und zu aktualisieren.
Seit der letzten Satzungsfassung im März 2001 haben sich zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen verändert. Daher wurde die Satzung vollständig überarbeitet und neu strukturiert. Die Neufassung enthält zusätzliche Regelungen, um den Mitgliedern wie auch dem Vorstand einen klaren und rechtssicheren Rahmen für das Vereinsleben zu bieten. Die Überarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit dem ADAC Württemberg e.V. sowie der Anwaltskanzlei Lienig und Lienig-Haller. Am 03. Dezember 2025 wurde die Neufassung der Satzung vom ADAC Württemberg e.V. genehmigt; die Prüfung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Ludwigsburg steht noch aus.
Die Neufassung der Satzung steht nachfolgend zum Download bereit und liegt zusätzlich im Clubheim zur Einsicht aus.
Neufassung der Satzung vom 03.12.2025
Die nachfolgende Synopse dient der transparenten Darstellung der im Rahmen der Neufassung der Satzung vorgenommenen Änderungen. Sie stellt die bisherige Satzung den entsprechenden Regelungen der neuen Satzungsfassung gegenüber und ermöglicht so einen unmittelbaren Vergleich zwischen alter und neuer Fassung. Die Synopse hat ausschließlich informativen Charakter. Maßgeblich ist allein der Wortlaut der neu gefassten Satzung in der zur Beschlussfassung vorgelegten Version. Die Gegenüberstellung soll den Mitgliedern die inhaltlichen und strukturellen Änderungen erleichtert nachvollziehbar machen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Beschlussfassung bieten.
Synopse der Satzung vom 03.12.2025
Der Vorstand wird in der Mitgliederhauptversammlung die Änderungen vorstellen. Zur Vorbereitung sind die Mitglieder gebeten, etwaige Fragen oder Hinweise zur Satzungsneufassung möglichst vorab in Textform an den Vorstand zu richten. Selbstverständlich können Anregungen und Einwände auch in der Mitgliederhauptversammlung vorgebracht werden.
Betrifft: Tagesordnungspunkt Beschlussfassung über die unveränderte Höhe der Mitgliedsbeiträge
Der Vorstand beantragt die Beschlussfassung über die unveränderte Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung entscheidet die Mitgliederhauptversammlung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Aufgrund der Neufassung der Satzung beantragt der Vorstand die Beschlussfassung über die unveränderte Höhe der Mitgliedsbeiträge.
Marbach am Neckar, am 10. Januar 2026
Der Vorstand des MOTOR-SPORT-CLUB Marbach a.N. e.V. im ADAC